Expertisen – eine Dienstleistung des Textverbands

Arithmetik und Texten sind zweierlei. Letzteres ist eine Kreativleistung. Diese umfasst weit mehr als das korrekte Anwenden von Regeln. Wie etwas gesagt beziehungsweise getextet wird, ist immer auch eine Frage des Stils.

Beim Beurteilen der Qualität spielen immer auch eine Interpretation und eigene Vorlieben mit. Zwischen dem Texter oder der Texterin und der Auftraggeberin kann es deshalb zu Differenzen kommen. Im schlimmsten Fall gar zum Streitfall. Dann ist die Meinung von Experten gefragt.

Die «Textpertise» ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, die von Texterinnen und Textern wie von ihren Auftraggebern beansprucht werden kann: Das Angebot beinhaltet die fachliche Beurteilung von Textarbeiten durch ein Team von erfahrenen Textern und Texterinnen. Die «Textpertise» erfolgt idealerweise vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Dieses lässt sich dadurch unter Umständen vermeiden. Wichtig zu wissen: Eine «Textpertise» ist keine Rechtsberatung.

Grundlagen
Je präzisere Angaben zum spezifischen Textauftrag vorliegen (Briefing und allenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Offerte, Protokolle, Aktennotizen usw.), desto differenzierter kann die Beurteilung erfolgen.
Für die Prüfung der Angemessenheit von Forderungen orientieren sich die Experten an den im aktuellen Marktmonitor erhobenen Ansätzen von freischaffenden Textarbeitenden.

Prozedere
Kontaktiere im Falle eines Falls die Geschäftsstelle schriftlich. Lege die zu bewertende Textarbeit sowie alle wesentlichen Informationen zum Sachverhalt bei. Die Geschäftsleitung unterbreitet dir im Anschluss eine vom Textumfang und der Fragestellung abhängige Offerte für die Expertise. Nach deiner schriftlichen Zusage stellt die Geschäftsstelle ein dreiköpfiges Expertenteam zusammen. Die Teammitglieder rekrutieren wir in erster Linie aufgrund ihrer textspezifischen Erfahrung (z. B. eine Directmailing-Fachperson, wenn es um die Begutachtung eines Directmailing-Texts geht).

Daten-/Persönlichkeitsschutz
Die Beurteilung wird schriftlich festgehalten und einzig der Person zugestellt, die die Expertise angefordert hat. Sowohl die Geschäftsleitung des Textverbands wie die Mitglieder des Beurteilungsteams sind zu uneingeschränkter Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne ausdrückliche und schriftlich erteilte Ermächtigung dürfen keine Drittpersonen informiert werden – weder über den Auftrag, die Auftraggeber der Expertise oder die Streitparteien noch über das Ergebnis der Beurteilung.

Unparteilichkeit
Die Mitwirkung an der Beurteilung setzt Unabhängigkeit und grösstmögliche Unbefangenheit aller Teammitglieder voraus. Keines von ihnen darf in Geschäftsbeziehung mit einer der Streitparteien stehen oder gar selbst in den Streitfall involviert sein.

 

Vorbehalt
Der Textverband kann einen Auftrag für eine «Textpertise» ohne Angabe von Gründen ablehnen.